Weitere Artikel:
Vom 25. bis 27. April 2012 fand in Hof am Fuschlsee das 27. CASH Handelsforum statt. Um dieses...
Die Premium Katzenfutter-Marke Sheba gibt ihre globale Partnerschaft mit dem internationalen Film-...
Die 30jährige Kommunikations-Spezialistin übernimmt ab Mitte Mai - als Karenzvertretung für Karin...
Dr. Martin Schittengruber hat mit Wirksamkeit 1. Mai 2012 die Leitung des Bereichs...
Mag. Helga Tomann, MA (35) hat die neu geschaffene Funktion Marketing & Kommunikation beim...
Seit Oktober 2008 bildet der Wiener Traditionsbetrieb Mautner Markhof junge Menschen im neuen...
Das Sortiment der Pure Care Cover Sticks von Dr.Hauschka Kosmetik ist ab sofort um einen weiteren...

Achtung Falle: Beim Be- und Entladen haftet nicht der Spediteur. Hier hilft nur eine Transportversicherung
© Fotolia

Die Transportversicherungs-Spezialisten Herbert Hasenhütl (li.) und Karl Jungmann von Lutz Assekuranz raten in jedem Fall zu einer umfassenden Transportversicherung.
© Johannes Brunnbauer
Rubrik: Industrie, Marktreports
Wenn rechtzeitig darauf geschaut wird, dass eine Warentransport-Versicherung abgeschlossen wird, kann man im Schadensfall jede Menge Konfliktpotenzial zwischen Auftraggeber und Spediteur vermeiden. Vorausgesetzt, die Summe wurde richtig gewählt.
Normalerweise werden Warentransport-Versicherungen hierzulande auf Basis der Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB in verschiedenen Fassungen) abgeschlossen, wobei unter „eingeschränkter“ und „voller Deckung“ unterschieden wird. Mag. iur. Herbert Hasenhütl von der Wiener Maklergesellschaft Lutz Assekuranz, die sich auf das Thema spezialisiert hat, erklärt die Details: „Die volle Deckung ist eine All-Risks-Deckung mit taxativen Ausschlüssen. Versichert sind unter anderem Schäden infolge Brand, Blitzschlag, Explosion, Transportmittelunfall, höhere Gewalt, Diebstahl, Raub, Vernässung, Rost, Oxidation, Bruch usw.“
Auch Vermögensschäden sind versicherbar
Darüber hinaus übernimmt der Versicherer diverse Kosten wie zum Beispiel jene für Schadensfeststellungen, Schadensminderungen oder Schadensverhütungen. Interessantes Detail am Rande: „Zumeist versicherbar“, so Hasenhütl weiter, „sind auch die Risiken Streik und Krieg, letzteres jedoch nicht am Landweg!“ Aber, weiß Hasenhütl: „In Ausnahmefällen sind auch Vermögensschäden versicherbar, zum Beispiel eine im Rahmen einer der Transportversicherungs-Polizze angefügten direkten Speditionsversicherung“. Womit unschwer zu erkennen ist, dass eine Warentransport-Versicherung durchaus ein breites Deckungsspektrum bietet. Hasenhütl: „Wobei neben dem Wert des Gutes am Abgangsort zuzüglich Zoll- und Frachtkosten auch ein erwarteter imaginärer Gewinn versichert werden kann – meist in der Höhe von zehn Prozent.“
Voller Schadenersatz nur bei Transportversicherung
Kollege Karl Jungmann macht auf weitere zu beachtende Details aufmerksam: „Eine Transportversicherung deckt im Wesentlichen verschuldensunabhängig sämtliche Gefahren von Haus zu Haus. Wichtig ist dabei, dass die Versicherungssumme dem Warenwert entspricht.“
Die Haftung des Frachtführers bestimmt sich nach den Regeln der CMR (Anm.d.Red.: Straßengüter-Beförderungs-Überinkommen). Diese sehen diverse Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse vor. „Wenig bekannt ist auch“, so Jungmann, „dass der Frachtführer in der Regel nicht für Schäden haftbar ist, die beim Be- und Entladen entstehen.“
Klare Conclusio der beiden Transportversicherungsexperten: „Wer im Schadensfall garantiert vollen Schadenersatz erhalten will, sollte eine Transportversicherung abschließen, hier reicht die CMR leider nicht aus.“ Nähere Infos: www.lutz-assekuranz.at

Usermeinung