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VKI/Spar

VKI klagt Handelskette Spar

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Nicht die Bücher selbst, sondern die Werbung auf Aufstellern, Flugblättern und Plakaten war der Anlaß zur Klage.
® Spar

Rubrik: Handel, Aktuell

29.12.11 von Michaela Schellner

Wegen seiner Werbung für das Stickeralbum "Wüsten und Steppen" mit der Aufforderung "Die Entdeckungsreise zu den Wüsten und Steppen beginnt! Hol dir das Buch dazu!" wurde das Handelsunternehmen Spar vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) auf Unterlassung geklagt, da sich diese direkt an Volksschulkinder richten würde. Damit liege laut VKI, der sich bei seiner Klage auf die EU-Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken beruft, eine unzulässige direkte Kaufaufforderung an Kinder und verbotene aggressive Werbung vor. Das Landesgericht Salzburg hat dies nun bestätigt und Spar Werbung dieser Art für die Zukunft verboten; das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI, freut sich über die Entscheidung des Gerichts: "Dieses wohlbegründete Urteil des Landesgerichtes Salzburg ist eines der ersten zum Verbot von Kinderwerbung in Österreich. Damit wird ein wichtiges neues Kapitel für den Konsumentenschutz in der Praxis eröffnet - den Schutz der Kinder vor aggressiver Werbung." 
Laut Spar-Unternehmenssprecherin Nicole Berkmann wird man seitens der Handelskette ein Rechtsmittel erheben; hat die Werbung bei neuen Sammelsspielen aber bereits umgestellt.