AK Wien: Kritik an Grundpreisauszeichnung
 
AK Wien

Kritik an Grundpreisauszeichnung

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Manche Preise müsse man mit der Lupe suchen, so die Kritik der AK Wien.
Manche Preise müsse man mit der Lupe suchen, so die Kritik der AK Wien.

Nach einigen Tests in Wiener LEH- und DFH-Filialen fordert die Arbeiterkammer Wien (AK) Nachbesserungen im Preisauszeichnungsgesetz.

Zehn Filialisten nahmen die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Wien in der Hauptstadt unter die Lupe, und ebendiese brauchten sie auch in manchen Filialen, um die ausgeschriebenen Grundpreise lesen zu können. In vielen Supermärkten, Drogerien und Diskonterfilialen seien die Grundpreise demnach nicht gut lesbar oder uneinheitlich oder würden gar fehlen. 
Das Grundproblem, so die AK, seien die unscharfen gesetzlichen Regelungen und fordert Änderungen im Preisauszeichnungsgesetz. Die Untersuchung fand im November in zehn Wiener Drogerie-, Supermärkten und Diskontern statt (Bipa, dm drogerie markt, Müller, Hofer, Lidl, Penny, Billa, Billa Plus, Spar und Interspar). Dabei wurden 30 Warenkörbe von Drogerieprodukten (darunter Shampoos, Zahncremen usw.) und 30 Warenkörbe von Lebensmitteln (etwa Mehl, Käse, Bier usw.) überprüft.
Fazit der Arbeiterkammer
+ Korrekte Grundpreisauszeichnung: Bei Lidl sind die Grundpreise korrekt ausgezeichnet. Nur bei einigen Flaschenbieren war die Grundpreisauszeichnung (pro Liter statt pro 500 Milliliter) falsch. Hofer zeichnet generell auch richtig aus. Nur bei manchen Marmeladen war die Grundpreisauszeichnung falsch, bei Schokolade fehlte sie gelegentlich.
+ Grundpreise nicht immer gut lesbar: Die Super- und Drogeriemärkte haben mehrheitlich die Grundpreise mit einer Schriftgröße von vier bis 4,5 Millimeter ausgezeichnet. Manchmal blieb sie leicht darunter, aber noch lesbar – so bei Lidl und Hofer. Ausnahme: Bei Müller braucht man eine Lupe, denn die Schriftgröße war nicht größer als zwei Millimeter. Das entspricht somit nicht dem Gesetz.
+ Falsch oder fehlt: Bei den meisten Geschäften fehlte manchmal die Grundpreisauszeichnung ganz oder war falsch, etwa bei Flüssigseife in Stück oder pro 100 Stück statt wie gesetzlich vorgeschrieben pro Liter oder 100 Milliliter.
+ Vielfältig: Einige Geschäfte haben bei vielen Produkten keine einheitliche Grundpreisauszeichnung. Es gibt oft mehrere Varianten innerhalb einer Produktgruppe, zum Beispiel bei Waschmittel pro Liter, pro Waschgang, pro Stück. Laut Gesetz dürfte die Grundpreisauszeichnung hier pro Liter oder pro Anwendung (Waschgang) sein, aber für Vergleiche ist das schwierig.
+ Wenn Grundpreis, dann kunterbunt: Bei WC-Papier, Wattepads, Alufolie, Zahnseide & Co. sind keine Grundpreise gesetzlich vorgeschrieben. Manche Handelsketten zeichnen den Grundpreis etwa bei WC-Papier schon aus, jedoch pro Stück (DM), pro 100 Stück (Müller) oder pro Blatt (Lidl).
Quelle: AK Wien
  

"Angesichts der Teuerung ist ein leichter Preisvergleich besonders wichtig", sagt AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. "Leider ist das Preisauszeichnungsgesetz schwammig – es fehlen klare gesetzliche Regeln für die Schriftgröße des Grundpreises. Es sind oft auch bei einem Produkt mehrere Varianten der Grundpreisauszeichnung möglich, etwa Liter oder 100 Milliliter", kritisiert sie. Die Schriftgröße basiert auf einer freiwilligen Vereinbarung der Sozialpartner mit dem Handel aus dem Jahr 2009. Nun fordert die Arbeiterkammer eine Mindestschriftgröße von vier Millimetern bei der Grundpreisauszeichnung sowie nur eine Variante je Produktgruppe bei der Grundpreisauszeichnung (etwa pro Liter). Darüber hinaus möchte man sich für eine Ausweitung der Grundpreisauszeichnung auf mehr Produkte, zum Beispiel Küchenrollen, Taschentücher, WC-Papier, Wattepads, Wattestäbchen, Tampons, Binden, alkoholfreies Bier, verständigen. 




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