Ab 11. Jänner muss im Handel der Impf- oder Genesungsstatus überprüft werden. Die Interessensvertretungen zeigen Verständnis, fordern aber eine elegante Lösung.
Laut den aktuellen Verschärfungen der Corona-Maßnahmen nach ist der LEH von den Einschränkungen nicht betroffen. Im sonstigen Handel wird ab Dienstag, 11.1. kontrolliert - beim Eingang oder spätestens beim Bezahlen. Die zweite Option ist laut dem Handelsverband wesentlich besser umsetzbar. "In einer weiteren Hochphase der Pandemie ist die 2G-Kontrolle im Zuge des Erwerbs von Waren an der Kassa eine Maßnahme, die wir in Kauf nehmen, um offenhalten zu können", so Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes. Die ausschließliche Kontrolle am Eingang wäre besonders für kleine Unternehmen nicht machbar gewesen. Die kurze Aufenthaltsdauer und die Maskenpflicht machen die spätere Kontrolle vertretbar.
Dazu sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): "Der heimische Handel ist äußerst vielfältig: Die Kontrollen der 2G-Nachweise müssen maßvoll und praktikabel durchführbar sein, und zwar in allen Geschäftsgrößen und -formen, von der kleinen Boutique bis zum großen Einkaufszentrum. Deshalb müssen die Kontrollen sowohl für die Kunden als auch die Betriebe rasch, ohne großen Aufwand und praktikabel durchführbar sein. Das ist ein Gebot der Fairness." Durch diese Flexibilität sollen Ungleichbehandlung und Wettbewerbsverzerrung vermieden werden.
Begrüßt wird von beiden Vereinigungen die neue Definition von Kontaktpersonen - wer dreifach geimpft ist und eine Maske beim Kontakt getragen hat, muss nicht mehr in Quarantäne. Besonders für den LEH sieht Will hier Vorteile: "Der Lebensmitteleinzelhandel begrüßt die Anpassung bei der Kontaktpersonen-Regelung, um als kritische Infrastruktur auch in der Hochinfektionsphase die Versorgungssicherheit garantieren zu können. Kontaktpersonen in der kritischen Infrastruktur können künftig auch mit täglich gültigem Test und FFP2-Maske weiterhin arbeiten gehen."