Die Regierung kündigt Gleichstellung der Mitarbeiter im Handel mit anderen Arbeitnehmern an. Soll heißen: Bei 3G-Nachweis entfällt die Maskenpflicht.
Jetzt ist es fix: Ab 1. November wird eine 3G-Nachweispflicht am Arbeitsplatz eingeführt, wie Gesundheitsminister Mückstein heute nach dem Ministerrat verkündete. Davon sind auch Handelsmitarbeiter nicht ausgenommen. Konkret heißt das, dass die rund 600.000 Handelsangestellten mit 3G-Nachweis künftig keine Maske mehr tragen müssen. Sowohl Handelsverband, WKÖ als auch Gewerkschaft zeigen sich erleichtert. "Gerade die Beschäftigten im Lebensmittelhandel sind körperlich besonders gefordert und mussten seit eineinhalb Jahren durchgehend eine Maske tragen. Für sie bedeutet die Maskenbefreiung eine enorme Erleichterung", betont Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der WKÖ. Die Testungen von Mitarbeitern, die weder geimpft noch genesen sind, müssen allerdings außerhalb der Arbeitszeit stattfinden.
Für die Praxistauglichkeit bräuchte es allerdings noch weitere Regelungen, fordert der Handelsverband. Denn bis dato dürfen Arbeitgeber die Nachweise des Personals zwar kontrollieren, aber nicht aufbewahren oder vervielfältigen. Es brauche laut Will eine rechtliche Basis für eine Änderung, um geimpfte und genesene Mitarbeiter nicht regelmäßig kontrollieren muss.
Erleichterung auch für Kunden
Nicht nur für die Mitarbeiter sollen die neuen Regelungen eine Erleichterung sein. Mit der neuen Verordnung gilt nun auch im restlichen Handel eine FFP2-Maskenpflicht nur mehr für jene Kunden, die nicht 3G vorweisen können (bisher galt hier die 2G-Regel). Kontrollen sollen stichprobenartig durchgeführt werden. In Supermärkten und Apotheken gilt weiterhin die FFP2-Pflicht.
Um den 3G-Nachweis bei den Christkindlmärkten zu erleichtern, schlägt die WKÖ vor, Bänder an die Besucher zu vergeben. Die Bänderausgabe kann außerhalb oder innerhalb des Marktareals erfolgen."Mit dieser Klarstellung ist sichergestellt, dass Christkindlmärkte stattfinden können, da nicht das gesamte Marktareal eingezäunt werden muss", so Trefelik.