Coronavirus: Maskenpflicht: Wer kontrolliert?
 
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Maskenpflicht: Wer kontrolliert?

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Dem Handel steht es durch die aktuelle Verordnung frei, den Impfstatus der Kunden stichprobenartig zu kontrollieren.

Da ist sie wieder, die FFP2-Maskenpflicht. Diese gilt ab 15. September allerdings nicht für geimpfte Kunden des Non-Food-Handels. Berechtigt wurde die Frage gestellt, wer den Impfstatus der Konsumenten kontrollieren soll, Abänderungen in der dazugehörigen Verordnung sorgten zudem für Verwirrung. "Auch wenn in den Erläuterungen festgehalten wird, dass die Sorgetragungspflicht der Betreiber im Hinblick auf die Kontrolle der Einhaltung der Auflage nicht überspannt werden darf, herrscht nun allgemeine Rechtsunsicherheit", beklagt etwa der Handelsverband in einer Aussendung. Der Kritik schließt sich GPA-Gewerkschafterin Anita Palkovich am Mittwoch im "Ö1 Journal um acht" an: "Wie sollen sich die Beschäftigten auskennen? Sie sind nicht die Hilfssheriffs, das ist nicht ihr Job. Der Arbeitsdruck ist enorm hoch, der Handel sucht überall Personal, das heißt, die aktuelle Mannschaft muss das Programm stemmen."

Diesen Aussagen stimmt das Austrian Council of Shopping Places, das eine Vielzahl an Center-Betreibern vertritt, zu. "Es ist nochmals mit Nachdruck festhalten, dass sich die Betreiber von Shopping Centern außerstande sehen, die neue Regelung in großer Zahl zu kontrollieren", wird in einer Aussendung geschrieben. Es wird zudem beklagt, dass keine Entscheidungsträger der Interessensvertretung zu Diskussionen rund um die Umsetzung der Verordnung eingeladen wurden - das hätte Irritationen und Diskussionen ersparen können.

"Kann", nicht "muss"

Dem entgegnet Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck: "Im Rahmen der Verordnung ist klar geregelt, dass es eine Wahloption für den Handel gibt - keinesfalls ist es die Pflicht der Händlerinnen und Händler, Kontrollen durchzuführen. Versprechen gehalten. Uns war es wichtig, den Händlerinnen und Händlern die Möglichkeit zu geben - Möglichkeit ja, Zwang nein. Unseren Händlerinnen und Händlern steht frei, jene Instrumente zu nutzen, die ihre betriebliche Realität am besten widerspiegeln."

Seitens der WKO sieht deren Obmann der Bundesparte Handel, Rainer Trefelik, genügend Spielraum bei der Umsetzung der Voerordnung: "Die neue Corona-Schutzmaßnahmen im Handel sind für die österreichischen Händler machbar. Denn durch die unterschiedlichen Optionen können die Vorgaben je nach Möglichkeit in den Geschäften unterschiedlich umgesetzt werden. Eine Anwendung mit Augenmaß ist sichergestellt."

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