Coronavirus: Und täglich grüßt die Maskenpfli...
 
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Mit Anfang März ist die Maskenpflicht in Innenräumen fast überall gefallen. Nun, zwei Wochen später, ist das schon wieder Geschichte. Der Handel nimmt die Maßnahme zur Kenntnis, schüttelt aber über den Zick-Zack-Kurs den Kopf.

Das hin und her um die Maskenpflicht geht weiter. Nachdem man Anfang März einige Coronavirus-Maßnahmen, vor allem das Tragen der FFP-2 Masken, zurückgenommen hat, sollen sie nun schon wieder zurückkommen - und zwar eigentlich mit heute, 23. März 2022. Grund dafür sind die hohen Infektionszahlen. Aber die neue Verordnung verspätet sich, offenbar wurden sich die Regierungspartner noch nicht ganz einig. Nach derzeitigem Stand, sollen die (nicht ganz so) neuen Maßnahmen mit Donnerstag, 24. März in Kraft treten und heute vorgestellt werden.

Im Raum steht, dass man in geschlossenen Räumen und damit auch in Handel und Gastronomie wieder eine Maske tragen muss. Ausgenommen könnten jene Betriebsstätten sein, wo Kunden nur nach Vorlage eines 3G-Nachweises Einlass gewährt wird. Man hat also die Wahl, was wiederum für mehr Verwirrung sorgen könnten, als über die Maßnahmen ohnehin schon herrscht. Keine Ausnahme wird es für Öffis, den Lebensmittelhandel, Apotheken und den Arbeitsplatz geben, hier herrscht ausnahmslos Maskenpflicht. In sensiblen Bereichen wird es wohl ein sowohl als auch geben.

Wie es mit den Quarantäneregeln weitergehen soll, ist auch noch nicht final geklärt. Der Gesundheitsminister hat angekündigt, dass infiziertes Personal im Gesundheitsbereich unter bestimmten Bedingungen arbeiten dürfen. Das soll aber nicht per Verordnung, sondern in einer Empfehlung an die Länder geregelt. Wien hat bereits angekündigt, dass man das nicht umsetzen wird. Für die Bundeshauptstadt wird sich ohnehin als einziges Bundesland wenig ändern, hier wurde die Maskenpflicht nie ausgesetzt.

Handel nimmt Wiedereinführung zur Kenntnis

Der Handel zeigt sich resigniert und nimmt die geplante Wiedereinführung der Maskenpflicht zur Kenntnis. "Unzählige wissenschaftliche Studien belegen, dass der Einkauf mit FFP2-Maske sicher ist. Daher können wir mit der bundesweiten Wiedereinführung der Maskenpflicht in allen Geschäften leben, es ist zumindest das geringere Übel. Klar ist, die Maskenpflicht muss auch in der Nachtgastronomie gelten, sonst verfehlt die Maßnahme ihre Wirkung", sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will, gleichzeitig fordert er eine Anpassung der Quarantänemaßnahmen, wonach Kontaktpersonen schneller wieder arbeiten dürfen.

Auch aus der Wirtschaftskammer zeigt man Verständnis für die Wiedereinführung der FFP2-Maske hinsichtlich der steigenden Infektionszahlen. "Was wir jedoch nicht verstehen, sind die unterschiedlichen Regeln in einzelnen Bundesländern sowie den Zick-Zack-Kurs, den die Regierung hier fährt", sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich. Nach wie vor, so Trefelik, ist die Shoppinglust anhaltend getrübt, die Umsatzverluste in bestimmten Branchen wie etwa dem Schuh- und dem Bekleidungshandel nehmen immer bedenklichere Ausmaße an. Schließlich ist – zu zwei Jahren Pandemie - der Ukraine-Krieg nun als zusätzliche massive Belastung hinzugekommen. Er fordert weitere Unterstützung für Betroffene und appelliert gleichzeitig an die Bevölkerung, sich durch die Maskenpflicht die Einkaufslust nicht verderben zu lassen, aber vorsichtig zu sein.



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