Metro/Rewe International: Metro darf AGM unte...
 
Metro/Rewe International

Metro darf AGM unter Auflagen übernehmen

Stefan Pirker
Der hier abgebildete AGM-Standort in Neusiedl sowie jene in Graz, Hartberg, Liezen, Spittal an der Drau, St. Pölten und Wiener Neustadt dürfen unter das Dach von Metro schlüpfen.
Der hier abgebildete AGM-Standort in Neusiedl sowie jene in Graz, Hartberg, Liezen, Spittal an der Drau, St. Pölten und Wiener Neustadt dürfen unter das Dach von Metro schlüpfen.

Die AGM-Standorte in Bludenz und Klagenfurt müssen an Wettbewerber abgegeben werden.

Die geplante Übernahme der neun AGM-Standorte in Bludenz, Graz, Hartberg, Klagenfurt, Liezen, Neusiedl, Spittal an der Drau, St. Pölten und Wiener Neustadt durch Metro wurde am 2. September 2021 bei der Bundeswettberwerbsbehörde (BWB) angemeldet. Aufgrund wettbewerbsrechtlicher Bedenken erhielt dieses Ansinnen jedoch nicht die Freigabe, sondern BWB und Bundeskartellanwalt stellten am 30. September 2021 einen Prüfungsantrag an das Kartellgericht. Es folgten zahlreiche Verhandlungsrunden inklusive einer Verlängerung der Entscheidungsfrist. Das Kartellgericht fällte schließlich am 24. März 2022 einen Beschluss, der am 28. März 2022 zugestellt und nun mit Wirkung vom 26. April 2022 rechtskräftig wurde. Wie sieht dieser aus?

Die AGM-Standorte in Graz, Hartberg, Liezen, Neusiedl, Spittal an der Drau, St. Pölten und Wiener Neustadt dürfen von Metro Cash & Carry Österreich übernommen werden. Die AGM-Standorte Bludenz und Klagenfurt müssen jedoch aufgrund ihrer Nähe zu den Metro-Standorten in Dornbirn und Klagenfurt an Wettbewerber abgegeben werden. In den Regionen Vorarlberg und Kärnten würde die fusionierte Einheit nämlich einen Marktanteil zwischen 35 und 40 Prozent erreichen. Laut aktueller Rechtsmeinung würde das Überschreiten der Marktanteilsschwelle von 30 Prozent in einer Region, die im Gastro-Großhandel mit einem Radius von 75 Straßenkilometern definiert ist, eine marktbeherrschende Stellung auslösen. 

Anlässlich des nun rechtskräftigen Beschlusses des Kartellgerichts meinte Natalie Harsdorf-Borsch, stellvertretende Generaldirektorin und seit dem Pensionsantritt von Theodor Thanner interimistische Leiterin der BWB: "Der Lebensmittelgroßhandel ist für die Gastronomie/Hotellerie und damit auch den Konsumenten von zentraler Bedeutung. Gerade dieser Bereich ist durch die aktuellen Herausforderungen besonders betroffen. Die BWB hat daher besonderes Augenmerk auf wettbewerbliche Auswirkungen dieser Fusion gelegt. Durch die Auflagen können sowohl die wettbewerblichen Bedenken ausgeräumt werden, als auch bleiben die Standorte für den Wettbewerb erhalten."



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