Spar
Das Oberlandesgericht Wien stellte in zweiter Instanz nun fest, dass der VgT in seiner gezielt gegen Spar geführten Kampagne im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Schweinefleisch unwahre und rufschädigende Behauptungen aufgestellt hat.
Sie sind bereits registriert? Hier anmelden
Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen.
Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.