Überblick im Coronahilfen-Dschungel: Von Fixk...
 
Überblick im Coronahilfen-Dschungel

Von Fixkostenzuschuss bis Ausfallsbonus

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Die Regierung stützte die heimische Wirtschaft seit Ausbruch der Coronavirus-Pandemie mit bisher 31,2 Mrd. Euro. Nach Umsatzersatz und Verlustersatz kam nun noch ein sogenannter Ausfallsbonus hinzu.

Mit der Verlängerung des dritten Lockdowns wurden die Wirtschaftshilfen der Bundesregierung nun nochmals um den sogenannten Ausfallsbonus ergänzt.

Die Eckpunkte:

• Der Ausfallsbonus kommt allen Unternehmen ab einem Umsatzausfall von 40 % zugute. Dieser wird im Vergleich Monatsumsatz 2019 zu Monatsumsatz 2021 ermittelt.

• Die Ersatzrate beträgt 30 % des Umsatzrückganges. Davon ist die Hälfte (also 15 %) ein tatsächlicher neuer, direkter Zuschuss. Die andere Hälfte (ebenfalls 15 %) ist ein Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II.
• Die Maximalhöhe dieser Förderung beträgt pro Monat 60.000 Euro.
• Die Beantragung erfolgt wie beim Umsatzersatz über FinanzOnline und ist jeweils ab 16. des folgenden Monats möglich, erstmals mit 16. Februar 2021.
• Der Antrag kann durch den Unternehmer/die Unternehmerin selbst ohne Steuerberater erfolgen.
• Der Ausfallsbonus soll zeitlich uneingeschränkt bis zum Ende der Corona-bedingten Wirtschaftskrise gelten.
• Die Überprüfung des Umsatzeinbruches erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater bei Abgabe des Fixkostenzuschuss II-Antrages.
• Da die Hälfte des Ausfallsbonus de facto nur eine Vorauszahlung auf den Fixkostenzuschuss II ist, müssen Unternehmen, die den vollen Ausfallsbonus in Anspruch nehmen wollen, auch einen Antrag auf den Fixkostenzuschuss stellen. Daneben soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass Unternehmen, die keinen Fixkostenzuschuss beantragen wollen, nur den 15-prozentigen Zuschuss beantragen können.
• Die Zuwendungen aus diesem Topf werden in die Höchstsumme für den Fixkostenzuschuss eingerechnet. Der entsprechende EU-Beihilfendeckel von 800.000 Euro wurde jedoch zuletzt immerhin auf 1 Mio. Euro angehoben.

Eine Übersicht über die weiteren staatlichen Förderinstrumente:

Kurzarbeit
Bis 15. Jänner sind 10,2 Mrd. Euro für die Kurzarbeit ausbezahlt oder genehmigt worden. Zum Höhepunkt der Krise sicherte die Corona-Kurzarbeit mehr als eine Million Arbeitsverhältnisse. Anfang 2021 arbeiteten noch immer über 400.000 Arbeitnehmer kurz. Die aktuelle Phase 3 der Kurzarbeit geht bis Ende März. Wie es mit der Kurzarbeit weitergeht, soll im Februar entschieden werden. Für den neuen Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) ist die Kurzarbeit für die Zeit der Krise sinnvoll, jedoch »kein Dauerinstrument«.

Kreditgarantien
Über die staatlichen Förderstellen aws, OeKB und ÖHT haftet der Staat für Kredite in Höhe von 6,9 Mrd. Euro. Die Firmen haben sich mit diesem Garantieprogramm die Liquidität sichern können. Ohne Rückendeckung vom Staat hätten viele Banken in der Krise wohl keine Kredite gewährt. Früher oder später müssen die Unternehmen die Schulden aber zurückzahlen, wenn das nicht gelingt, wird die Staatshaftung schlagend.

Stundungen

Ähnlich wie bei den Garantien verhält es sich bei den Stundungen. 6,3 Mrd. Euro an Steuern mussten seit März nicht an den Fiskus abgeführt werden, sondern blieben auf den Firmenkonten, zumindest vorerst. Die Stundungen der öffentlichen Abgaben und Beiträge gilt nämlich nach aktuellem Stand nur bis Ende März 2021. Selbst wenn die Frist verlängert wird, der Tag X an dem die Steuerschulden fällig werden, wird kommen. Gläubigerschützer rechnen für die Zeit danach mit einer Pleitewelle. Gestundete Steuern und Abgaben sind dann zum Teil uneinbringlich.

Härtefallfonds

Der Härtefallfonds soll den Unternehmerlohn ersetzen, also Selbstständigen und Unternehmern helfen, privat über die Runden zu kommen. Sie bekommen monatlich bis zu 2.000 Euro. Bisher floss über dieses Instrument, das die Wirtschaftskammer verwaltet und bis Ende Juni 2021 verlängert wird, eine Milliarde Euro. Eine weitere Milliarde liegt noch im Topf. Zuletzt stieg die Zahl der Anträge wieder: Im Oktober 2020 stellten 83.000 Unternehmer einen Antrag, im November waren es 110.000, im Dezember 121.000.

Fixkostenzuschuss

Beim Fixkostenzuschuss gibt es mittlerweile mehrere Varianten. So waren beim Fixkostenzuschuss II zwei Modelle geplant, das umgesetzte Modell ist aufgrund von EU-Vorgaben mit 800.000 Euro gedeckelt, aus dem zweiten Modell wurde der Verlustersatz. Das Finanzministerium gibt auf seiner Webseite an, dass bis 15. Jänner rund 500 Mio. Euro an Fixkostenzuschüssen ausbezahlt oder genehmigt wurden.

Umsatzersatz

Mit dem zweiten Lockdown im November ist ein Umsatzersatz nach deutschem Vorbild eingeführt worden. Gesperrte Betriebe der Gastro-und Hotelleriebranche erhielten im November 80 Prozent des Umsatzes im Vorjahresmonat ersetzt, jedoch maximal 800.000 Euro. Mit dem zweiten harten Lockdown Ende November wurde der Umsatzersatz um andere direkt vom Lockdown betroffene Branchen erweitert, auch um den Einzelhandel. Firmen, die den Umsatzersatz in Anspruch nahmen, durften keine Mitarbeiter kündigen. Bisher ausbezahlt oder genehmigt: 2,4 Mrd. Euro. Der Umsatzersatz ist jedoch mit Jahresende 2020 ausgelaufen.

Verlustersatz

Der Verlustersatz in Höhe von bis zu 3 Mio. Euro ist seit 16. Dezember beantragbar und gilt wahlweise zum Fixkostenersatz. Ein Unternehmen muss sich also zwischen einem dieser beiden Instrumente entscheiden. Er zielt auf Verluste ab, die zwischen 16. September 2020 und 30. Juni 2021 anfallen. Voraussetzung ist ein Umsatzausfall von mindestens 30 % gegenüber den entsprechenden Vergleichszeiträumen im Jahr 2019 in einem oder mehreren Monaten im Geltungszeitraum. Große und mittlere Unternehmen erhalten bis zu 70 % ihres Verlustes. Kleinere Firmen mit weniger als 50 Mitarbeitern können bis zu 90 Prozent ihres Verlustes lukrieren. Für Perioden in denen bereits ein Umsatzersatz bezogen wurde, kann kein Verlustersatz geltend gemacht werden.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Weitere Informationen auf der Homepage des Finanzministeriums. Details zum Verlustersatz und zum Fixkostenzuschuss im LBG Servicecenter.

Dieser Text erschien zuerst auf www.textilzeitung.at.




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