Die bisher geltenden Einschränkungen im Bereich der Messeveranstalter wurden mit 15. Juni von der Bundesregierung wieder abgeschafft.
Aus Sicht der WKO sollte darüber hinaus die derzeit vorgesehene Maskenpflicht für Besucher bei Unterschreitung des 1-Meter-Abstands evaluiert und in einem nächsten Schritt aufgehoben werden. Gerade im Messebereich sind die langen Vorlaufzeiten für die Betriebe eine große Herausforderung, erläutert Kopf: „Unsere Messeveranstaltungen sind eine wesentliche Säule des heimischen Tourismusstandortes. Es ist erfreulich, dass für Veranstalter, Aussteller und Besucher eine klare Perspektive sowie Rechtssicherheit geschaffen wird. Angesichts der erforderlichen Planungszeit ist dies ein wichtiges Signal, um einen funktionierenden Messebetrieb ab Herbst wieder zu ermöglichen.“