Bundeswettbewerbsbehörde: Geldbuße gegen Anke...
 
Bundeswettbewerbsbehörde

Geldbuße gegen Anker

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Preisabstimmungen mit Kassensystemen sind nach Kartellrecht verboten, sagt das Kartellgericht.

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde verhängte das Kartellgericht mit Beschluss vom 11. April 2019 (25 Kt 1/19p) eine Geldbuße von 210.000 Euro gegen Anker Snack & Coffee Gastronomiebetriebs GmbH. Grund: eine „von Jänner 2006 bis August 2017 fortgesetzte Zuwiderhandlung in Form von kartellrechtswidrigen vertikalen Abstimmungsmaßnahmen über Wiederverkaufspreise (im Sinne von Mindest- und Fixpreisen) mit Franchisenehmern in Bezug auf die von diesen vertriebenen Produkte (insb Backwaren, Imbisse und Getränke inkl Kaffee) durch die zentrale Steuerung des von ihren Franchisenehmern verwendeten Kassensystems durch die Anker Snack & Coffee Gastronomiebetriebs GmbH“. Das Unternehmen stellte den Sachverhalt außer Streit. Der Beschluss ist rechtskräftig.
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