Gesetzesänderung: 20.000 Unterschriften gegen...
 
Gesetzesänderung

20.000 Unterschriften gegen Pflanzendrinkwerbeverbot

vegan.at
Felix Hnat, Obmann der Veganen Gesellschaft Österreich präsentiert die Petition vor dem Landwirtschaftsministerium.
Felix Hnat, Obmann der Veganen Gesellschaft Österreich präsentiert die Petition vor dem Landwirtschaftsministerium.

In Österreich haben sich 20.000 Menschen mit ihrer Unterschrift gegen das geplante EU-Haferdrinkwerbeverbot ausgesprochen. Europaweit lehnen 465.000 Konsumenten den Änderungsantrag 171 ab.

Morgen findet im Rahmen des EU-Trilogs ein Treffen zum Thema Pflanzendrinkwerbeverbot statt. Um den Änderungsantrag noch zu verhindern, macht unter anderem die Vegane Gesellschaft Österreich (VGÖ) mit einer von 20.000 Österreichern unterschriebenen Petition vor dem Landwirtschaftsministerium auf sich aufmerksam.

"Elisabeth Köstinger hat jetzt noch die Möglichkeit, sich im Rat der EU gegen die Ausweitung des Bezeichnungsschutzes für Milch einzusetzen. Wir hoffen, dass sie im Sinne des Konsumentenschutzes, des Umweltschutzes und der heimischen Soja- und Haferbauern gegen die Einschränkungen für pflanzliche Drinks auftreten wird. Dadurch könnte sie zur Patronin der heimischen Hafer- und Sojabauern werden", sagt Vereinsobmann Felix Hnat.

Hersteller sind empört

Geht der von den EU-Institutionen diskutierte Änderungsantrag 171 durch, würden die  bestehenden Regelungen verschärft werden. Viele Veggie-Hersteller befürchten damit eine generelle Zensur pflanzlicher Lebensmittel. "Wir positionieren uns klar gegen diesen Änderungsantrag, da er nicht im Sinne der Konsumenten ist und fairen Wettbewerb erschwert", sagt Roland Griesebner, Commercial Country Manager Austria & Switzerland bei Oatly. Würde die Gesetzesänderung verabschiedet werden, dürften pflanzliche Produkte zukünftig nicht länger als "frei von Milch" oder "laktosefrei" bezeichnet werden. "Damit wäre auch die Verwendung des Begriffs Milchalternative und der Vergleich des Klimafußabdrucks von pflanzlichen Alternativen mit Kuhmilchprodukten verboten. Es könnte zudem passieren, dass wir unsere Bildsprache und Verpackungen ändern müssten, weil sie denen von Milchprodukten ähneln", fürchtet Griesebner.

Unmut herrscht aktuell aber auch wegen der ungleichen Besteuerung. Denn während für Milchprodukte ebenso wie für Mischprodukte, die zum Beispiel aus 50 Prozent Kuhmilch und 50 Prozent Haferdrink bestehen, ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 10 Prozent gilt, kommt bei vegetarischen Alternativen wie Soja- oder Haferdrinks der Normalsteuersatz von 20 Prozent zur Anwendung. "Die ungleiche Besteuerung sollte an die heutigen Erwartungen der Kundinnen und Kunden angepasst werden", fordert Irmgard Schuhmann-Lucny, Standortverantwortliche bei Alnatura Österreich. Die unterschiedlichen Steuersätze stoßen nicht nur bei den Herstellern, sondern auch beim Verein Soja aus Österreich auf Unverständnis. Dieser fordert daher von der österreichischen Bundesregierung eine Halbierung des Umsatzsteuersatzes für pflanzliche Milchalternativen.

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